European Conference of Ministers of Transport (Europäische Verkehrsministerkonferenz – siehe auch CEMT).…
Archiv für den Monat: August 2016
ATLAS-EAS
Eingangs-/ Ausgangs-SumA.…
BPM
Business Process Modelling.
Beschreibung der im UZK vorgesehenen Prozessabläufe.…
UCC
SDE-Einfuhr
Die Bewilligung SDE-Einfuhr nach Art. 166 ff. UZK, Art. 145 ff. UZK-DA und Art. 223 ff. UZK-IA ersetzt den bisherigen „Zugelassenen Einführer“ (ZE).…
SDE-Ausfuhr
Die Bewilligung SDE-Ausfuhr nach Art. 166 ff. UZK, Art. 145 ff. UZK-DA und Art. 223 ff. UZK-IA ersetzt den bisherigen „Zugelassenen Ausführer“ (ZA).…
ZAM
Zollanmeldung.…
Zolllager Typ D
Beim Zolllager Typ D handelte es sich um ein spezielles privates Zolllager, bei dem der Lagerhalter auch ohne die Zollbehörde Zugriff auf die Lagerwaren hatte.
Das Zolllager Typ D wurde mit Einführung des UZK abgeschafft, da der UZK keine …
Zolllager Typ F
Zolllager Typ B
Bei öffentlichen Zolllagern des Typs B bestand nach Art. 525 Abs. 1 Buchst. b) ZK-DVO eine Verantwortlichkeit des Einlagers bzw. des Verfahrensinhabers, nicht hingegen des Lagerinhabers bzw. des Bewilligungsinhabers (siehe Zolllager Typ A).
Mit Inkrafttreten des UZK finden …
Zolllager Typ A
Bei öffentlichen Zolllagern des Typs A bestand nach Art. 525 Abs. 1 Buchst. a) ZK-DVO eine Verantwortlichkeit des Lagerinhabers bzw. des Bewilligungsinhabers, nicht hingegen des Einlagers bzw. des Verfahrensinhabers (siehe Zolllager Typ B).
Mit Inkrafttreten des UZK finden …
Zolllager Typ III
Öffentliche Zolllagern des Typs III werden nach Art. 1 Nr. 10 UZK-IA von den Zollbehörden betrieben.
Unter der Geltung der früheren ZK-DVO entsprach ihnen das Zolllager Typ F.…
Zolllager Typ II
Bei öffentlichen Zolllagern des Typs I besteht nach Art. 242 Abs. 2 UZK, Art. 1 Nr. 32 UZK-DA eine Verantwortlichkeit des Einlagers bzw. des Verfahrensinhabers, nicht hingegen des Lagerinhabers bzw. des Bewilligungsinhabers (dazu siehe Zolllager Typ I).…
Zolllager Typ I
Bei öffentlichen Zolllagern des Typs I besteht nach Art. 242 Abs. 1 UZK, Art. 1 Nr. 32 UZK-DA eine Verantwortlichkeit des Lagerinhabers bzw. des Bewilligungsinhabers, nicht hingegen des Einlagers bzw. des Verfahrensinhabers (dazu siehe Zolllager Typ II).…
N
Kurzbezeichnung zum zollrechtlichen Status in einem Manifest einer Schifffahrtsgesellschaft.
Die Kurzbezeichnung „N“ kennzeichnet dabei Waren ohne Gemeinschaftscharakter (also alle Waren, die nicht mit „C“ oder „F“ gekennzeichnet werden können).…
F
Kurzbezeichnung zum zollrechtlichen Status in einem Manifest einer Schifffahrtsgesellschaft.
Die Kurzbezeichnung „F“ kennzeichnet dabei Waren mit Gemeinschaftscharakter, die aus einem Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft befördert wurden, das nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehört oder in ein …
C
Kurzbezeichnung zum zollrechtlichen Status in einem Manifest einer Schifffahrtsgesellschaft.
Die Kurzbezeichnung „C“ kennzeichnet dabei Waren mit Gemeinschaftscharakter (entsprechend dem Versanddokument T2L).…
T2LF
T2L
Versandpapier zum Nachweis des Gemeinschaftscharakters einer Ware.
Siehe auch T2LF.…
CTSHS
Die Primärregeln des Anhang 22-01 des UZK-DA, die auf einer Änderung der zolltariflichen Einreihung basieren, werden durch Kürzel gekennzeichnet.
Das Kürzel CTSHS kennzeichnet dabei den Wechsel zu der betreffenden Teilunterposition von jeder anderen Teilunterposition oder jeder anderen Position.…