Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung von Abfällen zur Ein-, Aus- und Durchfuhr.
Abkürzungen aus dem Bereich Befugnisse der Zollämter:
Abkürzungen für die Befugnisse der einzelnen Zollämter.
BtM
Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung von Betäubungsmitteln zur Ein-, Aus- und Durchfuhr.
Fi
Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung von Filmen, soweit für die Abgabenbemessung die Länge der Filme festzustellen ist.
L
Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung von u.a. Lebensmitteln nach den §§ 48, 49 LBMG.
Mi
Zugelassene Zollstelle für die Abfertigung von Milcherzeugnissen bei der Ein- und Ausfuhr.
Pfl
Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung von Schadstofforganismen, Pflanzenerzeugnissen, sonstigen Gegenständen, die Träger bestimmter Schadstofforganismen sind oder sein können und Pflanzenschutzmittel nach § 36 Pflanzenschutzgesetz.
RA
Zugelassene Ausgangszollstelle gem. Artikel 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 639/03 (Ausfuhrerstattung Rindfleisch).
T
Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung von lebenden Klauentieren, Einhufern, lebendem Geflügel, lebenden Papageien und Sittichen zur Einfuhr und Durchfuhr sowie lebenden Hasen, Kaninchen und Süßwasserfische zur Einfuhr.
TIR
Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung internationaler Warentransporte mit Carnets TIR an der Grenze im Durchgangsverkehr (Durchgangszollstelle)
W
Befugnis des Zollamtes zur Zulassung zur Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 der Wein-Überwachungs-Verordnung (u.a. Wein und Schaumwein, Traubenmost und weinhaltige Getränke).
WA
Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung von Exemplaren im Sinne des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sowie Abfertigung von Tieren und Pflanzen im Sinne der Bundesartenschutzverordnung zur Ein-, Aus- und Durchfuhr.