Bedingungsart bei der Einfuhrr (EZT): „Gleichzeitig anwendbar mit dem im Feld „Bescheinigung“ angegebenem Zollkontingent.“
Bei Nichteinhaltung einer Bedingung sind je nach Maßnahmeart die Folgen unterschiedlich. Bei einigen Maßnahmearten darf z.B. nicht in den freien Verkehr überführt werden, bei anderen Maßnahmearten ist der günstigere Zollsatz nicht anwendbar.