C

Kurzbezeichnung zum zollrechtlichen Status in einem Manifest einer Schifffahrtsgesellschaft.

Die Kurzbezeichnung „C“ kennzeichnet dabei Waren mit Gemeinschaftscharakter (entsprechend dem Versanddokument T2L).

CC

Die Primärregeln des Anhang 22-01 des UZK-DA, die auf einer Änderung der zolltariflichen Einreihung basieren, werden durch Kürzel gekennzeichnet.

Das Kürzel CC  kennzeichnet dabei den Wechsel zu dem betreffenden Kapital von jedem anderen Kapitel.

Insgesamt gibt es 5 derartige Primärregeln:

  1. CC: für den Wechsel zu einem anderen Kapitel,
  2. CTH: für den Wechsel zu einer anderen Position,
  3. CTSH: für den Wechsel zu einer anderen Unterposition,
  4. CTHS: für den Wechsel zu einer anderen Teilposition und
  5. CTSHS: für den Wechsel zu einer anderen Teilunterposition

CTH

Die Primärregeln des Anhang 22-01 des UZK-DA, die auf einer Änderung der zolltariflichen Einreihung basieren, werden durch Kürzel gekennzeichnet.

Das Kürzel CTH   kennzeichnet dabei den Wechsel zu der betreffenden Position von jeder anderen Position.

Insgesamt gibt es 5 derartige Primärregeln:

  1. CC: für den Wechsel zu einem anderen Kapitel,
  2. CTH: für den Wechsel zu einer anderen Position,
  3. CTSH: für den Wechsel zu einer anderen Unterposition,
  4. CTHS: für den Wechsel zu einer anderen Teilposition und
  5. CTSHS: für den Wechsel zu einer anderen Teilunterposition

CTHS

Die Primärregeln des Anhang 22-01 des UZK-DA, die auf einer Änderung der zolltariflichen Einreihung basieren, werden durch Kürzel gekennzeichnet.

Das Kürzel CTHS  kennzeichnet dabei den Wechsel zu der betreffenden Teilposition von jeder anderen Teilposition oder jeder anderen Position.

Insgesamt gibt es 5 derartige Primärregeln:

  1. CC: für den Wechsel zu einem anderen Kapitel,
  2. CTH: für den Wechsel zu einer anderen Position,
  3. CTSH: für den Wechsel zu einer anderen Unterposition,
  4. CTHS: für den Wechsel zu einer anderen Teilposition und
  5. CTSHS: für den Wechsel zu einer anderen Teilunterposition

CTSH

Die Primärregeln des Anhang 22-01 des UZK-DA, die auf einer Änderung der zolltariflichen Einreihung basieren, werden durch Kürzel gekennzeichnet.

Das Kürzel CTSH  kennzeichnet dabei den Wechsel zu der betreffenden Unterposition von jder anderen Unterposition oder jeder anderen Position.

Insgesamt gibt es 5 derartige Primärregeln:

  1. CC: für den Wechsel zu einem anderen Kapitel,
  2. CTH: für den Wechsel zu einer anderen Position,
  3. CTSH: für den Wechsel zu einer anderen Unterposition,
  4. CTHS: für den Wechsel zu einer anderen Teilposition und
  5. CTSHS: für den Wechsel zu einer anderen Teilunterposition

CTSHS

Die Primärregeln des Anhang 22-01 des UZK-DA, die auf einer Änderung der zolltariflichen Einreihung basieren, werden durch Kürzel gekennzeichnet.

Das Kürzel CTSHS  kennzeichnet dabei den Wechsel zu der betreffenden Teilunterposition von jeder anderen Teilunterposition oder jeder anderen Position.

Insgesamt gibt es 5 derartige Primärregeln:

  1. CC: für den Wechsel zu einem anderen Kapitel,
  2. CTH: für den Wechsel zu einer anderen Position,
  3. CTSH: für den Wechsel zu einer anderen Unterposition,
  4. CTHS: für den Wechsel zu einer anderen Teilposition und
  5. CTSHS: für den Wechsel zu einer anderen Teilunterposition

EZT

Elektronischer Zolltarif.

Der Elektronische Zolltarif basiert auf einer 11-stelligen Warennummer (Codenummer):

  • Stellen 1-8: Kombinierte Nomenklatur (KN),
  • Stellen 9-10: TARIC,
  • Stelle 11: nationale Angaben.

F

Kurzbezeichnung zum zollrechtlichen Status in einem Manifest einer Schifffahrtsgesellschaft.

Die Kurzbezeichnung „F“ kennzeichnet dabei Waren mit Gemeinschaftscharakter, die  aus einem Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft befördert wurden, das nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehört oder in ein solches Gebiet befördert werden sollen (entsprechend dem Versanddokument T2LF).