Admission Temporaire – Temporary Admission.
Siehe auch ATA bzw. „Carnet ATA“.
Internationale Abkommen mit Auswirkungen auf den Zoll oder die Außenwirtschaft.
Admission Temporaire – Temporary Admission.
Siehe auch ATA bzw. „Carnet ATA“.
Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route.
Das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ enthält Vorschriften zur Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung beim Gefahrguttransportauf der Straße.
Im Eisenbahnverkehr entspricht dem das RID.
Afrikanische, karibische, pazifische Staaten.
Die AKP ist eine durch das Georgetown-Agreement geschaffene internationale Organisation von derzeit 79 Staaten in Afrika, der Karibik und dem Pazifik. Bei den meisten dieser Staaten handelt es sich um ehemalige britische oder französische Kolonien. Mit der EU sind die AKP-Staaten durch die – entwicklungspolitische motivierten – Lome-Akommen I-IV sowie das Cotonou-Abkommen verbunden.
Abkommen von Cartagena (Bolivien, Kolumbien,Ecuador,Peru und Venezuela).
Association of South East Asian Nations.
Wirtschaftsgemeinschaft der Länder Brunei-Darussalam, Indonesion, Laos, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Vienam.
Admission Temporaire / Temporary Admission.
Das ATA-Übereinkommen vereinfacht und beschleunigt die vorübergehende Einfuhr von Waren, ohne dass in den dem ATA-Verfahren angeschlossenen Ländern Einfuhrabgaben zu entrichten sind.
Marcado Comun Centroamericano (Central American Common Market).
Zentralamerikanischer Gemeinsamer Markt der Länder Costa Rica, Honduras, Guatemala, Nicaragua, Panama und El Salvador.
Carnet CPD/China-Taiwan.
Ein dem Carnet ATA nachgebildetes Carnet für den Handel mit Taiwan („Republic of China“), da Taiwan aus völkerrechtlichen Gründen nicht am Carnet-ATA-System teilnehmen kann.
Carnet de Passages en Douanes.
Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln im Ausland.
Central European Free Trade Agreement.
Die Mitteleuropäische Freihandelszone zwischen den Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenoegro und Serbien sowie der UNMIK-Verwaltung des Kosovo. Weitere ehemalige CEFTA-Mitglieder (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Tschechien,Slowakei,Slowenien, Ungarn) sind mitlerweile Mitglieder der EU.
Règles uniformes concernant le Contrat de transport international ferroviaire des marchandises.
Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern.
Die CIM wurden als Anhang B der COTIF eingeführt. Sie regeln neben Haftungsregeln u.a. auch den Inhalt des Frachtbriefs.
Convention on International Trade in Endangered Species of the Wild Fauna and Flora (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, WA).
Règles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaires des voyageurs.
Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen.
Die CIV wurden als Anhang A der COTIF eingeführt. Heute bilden sie den Anhang I zur EU-Fahrgastrechteverordnung Nr. 1371/2007.
Convention relative aux transports internationaux ferroviaires.
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr.
Chemiewaffenkonvention (siehe auch CWÜ).
Das CWÜ bzw. die CWK ist das 1997 in Kraft getretene UN-Übereinkommen zum Verbot von Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen.
Chemiewaffenübereinkommen (siehe auch CWK).
Das CWÜ bzw. die CWK ist das 1997 in Kraft getretene UN-Übereinkommen zum Verbot von Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen.
Economic Commission for Europe.
Die Europäische Wirtschaftskommission der UN.
Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive.
Siehe ERA 600.
Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive.
Die von der Bankenkommission der ICC verabschiedeten und als ICC-Publikation Nr. 600 veröffentlichen ERA beschreiben die international anerkannten Grundlagen für die Zahlungsabwicklung mittels Dokumentenakkreditiven.
Eine vergleiche Regelung für internationale Bankgarantien besteht mit den URDG.
Einheitliche Richtlinien für Inkassi.
Die ERI 522 sind die als ICC-Publikation 522 veröffentlichten Richtilnien zu dem im Außenhandel zur Zahlungsabwicklung und Zahlungssicherung wichtigen Dokumenteninkasso.
Im Gegensatz zum Akkreditiv (siehe ERA 600) besteht beim Dokumenteninkasso keine Verpflichtung der Bank zur Einlösung. Das Dokumenteninkasso bietet dem Exporteur daher insbesondere bei Dokumenten eine Sicherheit, die wie bei Konnossementen (Seefrachtbriefen) und Lagerscheinen mit dem Recht auf Herausgabe der Ware verknüpft sind. Beim Dokumenteninkasso bestehen grundsätzlich zwei Versionen:
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