ADR

Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route.

Das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ enthält Vorschriften zur Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung beim Gefahrguttransportauf der Straße.

Im Eisenbahnverkehr entspricht dem das RID.

AKP

Afrikanische, karibische, pazifische Staaten.

Die AKP ist eine durch das Georgetown-Agreement geschaffene internationale Organisation von derzeit 79 Staaten in Afrika, der Karibik und dem Pazifik. Bei den meisten dieser Staaten handelt es sich um ehemalige britische oder französische Kolonien. Mit der EU sind die AKP-Staaten durch die – entwicklungspolitische motivierten – Lome-Akommen I-IV sowie das Cotonou-Abkommen verbunden.

ATA

Admission Temporaire / Temporary Admission.

Das ATA-Übereinkommen vereinfacht und beschleunigt die vorübergehende Einfuhr von Waren, ohne dass in den dem ATA-Verfahren angeschlossenen Ländern Einfuhrabgaben zu entrichten sind.

CEFTA

Central European Free Trade Agreement.

Die Mitteleuropäische Freihandelszone zwischen den Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenoegro und Serbien sowie der UNMIK-Verwaltung des Kosovo. Weitere ehemalige CEFTA-Mitglieder (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Tschechien,Slowakei,Slowenien, Ungarn) sind mitlerweile Mitglieder der EU.

CIM

Règles uniformes concernant le Contrat de transport international ferroviaire des marchandises.

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern.

Die CIM wurden als Anhang B der COTIF eingeführt. Sie regeln neben Haftungsregeln u.a. auch den Inhalt des Frachtbriefs.

CIV

Règles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaires des voyageurs.

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen.

Die CIV wurden als Anhang A der COTIF eingeführt. Heute bilden sie den Anhang I zur EU-Fahrgastrechteverordnung Nr. 1371/2007.

ERA 600

Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive.

Die von der Bankenkommission der ICC verabschiedeten und als ICC-Publikation Nr. 600 veröffentlichen ERA beschreiben die international anerkannten Grundlagen für die Zahlungsabwicklung mittels Dokumentenakkreditiven.

Eine vergleiche Regelung für internationale Bankgarantien besteht mit den URDG.

ERI 522

Einheitliche Richtlinien für Inkassi.

Die ERI 522 sind die als ICC-Publikation 522 veröffentlichten Richtilnien zu dem im Außenhandel zur Zahlungsabwicklung und Zahlungssicherung wichtigen Dokumenteninkasso.

Im Gegensatz zum Akkreditiv (siehe ERA 600) besteht beim Dokumenteninkasso keine Verpflichtung der Bank zur Einlösung. Das Dokumenteninkasso bietet dem Exporteur daher insbesondere bei Dokumenten eine Sicherheit, die wie bei Konnossementen (Seefrachtbriefen) und Lagerscheinen mit dem Recht auf Herausgabe der Ware verknüpft sind. Beim Dokumenteninkasso bestehen grundsätzlich zwei Versionen:

  • Documents against payment: Die Dokumente werden an den Importeuer nur gegen Zahlung ausgehändigt.
  • Documents against acceptance: Der Importeur erhält die Dokumente gegen Zahlungsversprechen ausgehändigt, die Zahlung selbst ist erst später fällig. Diese Form wird meist zusätzlich durch ein Bankaval abgesichert.