Bedingungsart bei der Einfuhrr (EZT): „Die angemeldete Menge ist gleich oder geringer als die ausgenommene Höchstmenge / Vorlage des erforderlichen Dokuments“.
Bei Nichteinhaltung einer Bedingung sind je nach Maßnahmeart die Folgen unterschiedlich. Bei einigen Maßnahmearten darf z.B. nicht in den freien Verkehr überführt werden, bei anderen Maßnahmearten ist der günstigere Zollsatz nicht anwendbar.