W

Bedingungsart bei der Einfuhrr (EZT): „Übereinkommen von Washington.“

Bei Nichteinhaltung einer Bedingung sind je nach Maßnahmeart die Folgen unterschiedlich. Bei einigen Maßnahmearten darf z.B. nicht in den freien Verkehr überführt werden, bei anderen Maßnahmearten ist der günstigere Zollsatz nicht anwendbar.

Veröffentlicht in ATLAS

W

Befugnis des Zollamtes zur Zulassung zur Einfuhr von Erzeugnissen nach § 32 Abs. 1 der Wein-Überwachungs-Verordnung (u.a. Wein und Schaumwein, Traubenmost und weinhaltige Getränke).

WA

Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung von Exemplaren im Sinne des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sowie Abfertigung von Tieren und Pflanzen im Sinne der Bundesartenschutzverordnung zur Ein-, Aus- und Durchfuhr.

WCPA

Word Commission on Protected Areas.

Die WCPA ist eine Kommission der IUCN zur Kategorisierung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

WFI

Befugnis W (Wein) des Zollamtes, beschränkt für eine Grenzzollstelle  auf die Entscheidung über das Verbringen in Flaschen.

Die Befugnis WFI umfasst – anders als die Befugnis W – insbesondere nicht die Abfertigung von Traubensaft als offene Ware.

WiSt

Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift).

WWU

Wirtschafts- und Währungsunion.