V

Bedingungsart bei der Einfuhrr (EZT): „Der Einfuhrpreis muss gleich oder höher als der Eingangspreis sein (siehe Komponenten).“

Bei Nichteinhaltung einer Bedingung sind je nach Maßnahmeart die Folgen unterschiedlich. Bei einigen Maßnahmearten darf z.B. nicht in den freien Verkehr überführt werden, bei anderen Maßnahmearten ist der günstigere Zollsatz nicht anwendbar.

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VA

Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS.

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VAV

Vereinfachtes Anmeldeverfahren.

Vereinfachtes Anmeldeverfahren gemäß Art. 166 UZK.