Ausfuhranmeldung.
Eine solche Ausfuhranmeldung ist bei der Ausfuhr von Waren in ein Bestimmungsland außerhalb der EU erforderlich und dient sowohl einer statistischen Erfassung der Warenströme im Außenhandel wie auch der Kontrolle, ob ggfs. bestehende Exportbestimmungen eingehalten wurden.
Lediglich bei Warensendungen mit einem Rechnungswert von unter 1.000,- € und einem Gewicht von unter 1.000 kg ist eine Ausfuhranmeldung nicht erforderlich, hier reicht die Vorlage der Handelsrechnung bei der Ausgangszollstelle.