Bedingungsart bei der Einfuhr (EZT): „Der Einfuhrpreis muss gleich oder höher als der Mindestpreis/ Referenzpreis sein (siehe Komponenten)„.
Bei Nichteinhaltung einer Bedingung sind je nach Maßnahmeart die Folgen unterschiedlich. Bei einigen Maßnahmearten darf z.B. nicht in den freien Verkehr überführt werden, bei anderen Maßnahmearten ist der günstigere Zollsatz nicht anwendbar.