D

Bedingungsart bei der Einfuhrr (EZT): „Zur Verarbeitung bestimmt„.

Bei Nichteinhaltung einer Bedingung sind je nach Maßnahmeart die Folgen unterschiedlich. Bei einigen Maßnahmearten darf z.B. nicht in den freien Verkehr überführt werden, bei anderen Maßnahmearten ist der günstigere Zollsatz nicht anwendbar.

Veröffentlicht in ATLAS

DA

“Delegated Act“ – Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung des UZK.

Der DA erging aufgrund der Befugnis des Art. 290 AEUV, der die EU-Kommission ermächtigt, nichtwesentliche Betandteile eines Gesetzgebungsaktes – hier des UZK – zu ändern und zu ergänzen. Zusammen mit dem IA ersetzt er die bisherige ZK-DVO.

UZW, DA, IA und TDA sind ab dem 1. Mai 2016 anzuwenden.

DAF

Delivered At Frontier“ („frei Grenze“).

DAF ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Lieferort an der Grenze anzugeben. Die Klausel war nur für Schiffstransporte vorgesehen.

Diese Klausel war letztmals in den Incoterms 2000 definiert, in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 ist diese Klausel nicht mehr enthalten.

DAP

Delivered At Place“ („geliefert benannter Ort“).

DAP ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Lieferort im Einfuhrland anzugeben. Die Klausel kann für alle Transportarten vereinbart werden.

Diese Klausel wurde erstmals in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 definiert.

DDP

Delivered Duty Paid“ (geliefert Zoll bezahlt).

DDP ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Lieferort im Einfuhrland anzugeben. Die Klausel kann für alle Transportarten vereinbart werden.

DDU

Delivered Duty Unpaid“ („frei unverzollt“).

DDU ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Bestimmungsort im Einfuhrland anzugeben. Die Klausel war nur für Schiffstransporte vorgesehen.

Diese Klausel war letztmals in den Incoterms 2000 definiert, in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 ist diese Klausel nicht mehr enthalten.

DEBBI

Dezentrale Beteiligtenbewertung.

DEBBI ist ein Teilprojekt des IT-Verfahrens RAMSES.

DEP

Abgangsstelle („Departure“).

Dieses Kürzel dient der Kennzeichnung der Zuständigkeiten einzelner Zollämter (z.B. in der von der EU geführten Liste der Zollstellen).

DEQ

Delivered Ex Quay“ („frei ab Kai“).

DEQ ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der vereinbarte Bestimmungshafen inklusive der Entladung anzugeben. Die Klausel war nur für Schiffstransporte vorgesehen.

Diese Klausel war letztmals in den Incoterms 2000 definiert, in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 ist diese Klausel nicht mehr enthalten.

DES

Delivered Ex Ship“ („frei ab Schiff“).

DES ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der vereinbarte Bestimmungshafen an der Grenze anzugeben. Die Klausel war nur für Schiffstransporte vorgesehen.

Diese Klausel war letztmals in den Incoterms 2000 definiert, in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 ist diese Klausel nicht mehr enthalten.

DGebrZT

Deutscher Gebrauchs-Zolltarif (veraltet).