International Commercial Terms (Internationale Handelsklauseln).
Die von der ICC aufgestellte Regelsammlung der Incoterms dient der Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel. Aktuell ist die zum Jahresbeginn 2011 in Kraft getretene 7. Revision („Incoterms 2010„). Incoterms-Klauseln gelten nur insoweit, wie sie vertraglich vereinbart wurden.
Die Incoterms regeln die Art und Weise von Güterlieferungen und regelt den Gefahrübergang, d.h. die Frage, ob im Falle des Untergangs der Waren der Verkäufer oder der Käufer das finanzielle Risiko trägt. Dagegen sind Zahlungsbedingungen oder Fragen des Eigentumsübergangs an den gelieferten Gütern nicht Gegenstand der Incoterms.
Die Incoterms lassen sich in 4 Gruppen einteilen, mit jeder Gruppe steigen die Pflichten des Verkäufers und reduzieren sich die Risiken des Käufers:
- Gruppe E: Abholklauseln (EXW),
- Gruppe F: Absendeklauseln ohne Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer (FAS, FCA, FOB),
- Gruppe C: Absendeklauseln mit Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer (CFR, CIF, CIP, CPT)
- Gruppe D: Ankunftsklauseln (DAP, DAT, DDP; bis einschließlich Incoterms 2000 auch: DAF, DDU, DEQ, DES)
Die Incoterms-Klauseln sind überwiegend für jede Transportart -einschließlich des multimodalen Transports- geeignet (Allgemeine Klauseln, „Rules for any Mode oder Modes of Transport„). Lediglich die Klauseln CIF, CFR, FAS, FOB sind ausschließlich für die Anwendung beim See- und Binneschifffahrtstransport vorgesehen („Rules for Sea and Inland Waterway Transport„). Auch die in der 7. Revision (Incoterms 2010) nicht mehr enthaltenen Klauseln DAF, DDU, DES und DEQ waren solche ausschließlich maritimen Klauseln, während die an ihrer Stelle neu in die Incoterms 2010 aufgenommenen Klauseln DAP und DAT für alle Versandformen geeignet sind.
Die Incoterms sind auch für die Verzollung und die Außenhandelsstatistik von Belang: Dem Zollwert eines importierten Gutes werden regelmäßig die Kosten eines (fiktiven) CIF-Imports zugrunde gelegt. Die Außenhandelsstatistik bewertet die Einfuhren ebenfalls auf CIF-Basis, die Ausfuhren dagegen auf der Grundlage eines (fiktiven) FOB-Wertes.