Erste oder nachfolgende Eingangszollstelle.
Dieses Kürzel dient der Kennzeichnung der Zuständigkeiten einzelner Zollämter (z.B. in der von der EU geführten Liste der Zollstellen).
Erste oder nachfolgende Eingangszollstelle.
Dieses Kürzel dient der Kennzeichnung der Zuständigkeiten einzelner Zollämter (z.B. in der von der EU geführten Liste der Zollstellen).