„Verbrauchsteuern“.
Dieses Kürzel dient der Kennzeichnung der Zuständigkeiten einzelner Zollämter (z.B. in der von der EU geführten Liste der Zollstellen).
„Verbrauchsteuern“.
Dieses Kürzel dient der Kennzeichnung der Zuständigkeiten einzelner Zollämter (z.B. in der von der EU geführten Liste der Zollstellen).