Versandanmeldung / Versandpapier.
Das T1-Verfahren gilt für die Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren im Zusammenhang mit der Erhebung von Zöllen oder sonstigen Einfuhrabgaben.
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Das T1-Verfahren gilt für die Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren im Zusammenhang mit der Erhebung von Zöllen oder sonstigen Einfuhrabgaben.