Kurzbezeichnung zum zollrechtlichen Status in einem Manifest einer Schifffahrtsgesellschaft.
Die Kurzbezeichnung „N“ kennzeichnet dabei Waren ohne Gemeinschaftscharakter (also alle Waren, die nicht mit „C“ oder „F“ gekennzeichnet werden können).
Kurzbezeichnung zum zollrechtlichen Status in einem Manifest einer Schifffahrtsgesellschaft.
Die Kurzbezeichnung „N“ kennzeichnet dabei Waren ohne Gemeinschaftscharakter (also alle Waren, die nicht mit „C“ oder „F“ gekennzeichnet werden können).