Einheitliche Richtlinien für Inkassi.
Die ERI 522 sind die als ICC-Publikation 522 veröffentlichten Richtilnien zu dem im Außenhandel zur Zahlungsabwicklung und Zahlungssicherung wichtigen Dokumenteninkasso.
Im Gegensatz zum Akkreditiv (siehe ERA 600) besteht beim Dokumenteninkasso keine Verpflichtung der Bank zur Einlösung. Das Dokumenteninkasso bietet dem Exporteur daher insbesondere bei Dokumenten eine Sicherheit, die wie bei Konnossementen (Seefrachtbriefen) und Lagerscheinen mit dem Recht auf Herausgabe der Ware verknüpft sind. Beim Dokumenteninkasso bestehen grundsätzlich zwei Versionen:
- Documents against payment: Die Dokumente werden an den Importeuer nur gegen Zahlung ausgehändigt.
- Documents against acceptance: Der Importeur erhält die Dokumente gegen Zahlungsversprechen ausgehändigt, die Zahlung selbst ist erst später fällig. Diese Form wird meist zusätzlich durch ein Bankaval abgesichert.