Ausgangszollstelle-Inland.
Dieses Kürzel dient der Kennzeichnung der Zuständigkeiten einzelner Zollämter (z.B. in der von der EU geführten Liste der Zollstellen).
Ausgangszollstelle-Inland.
Dieses Kürzel dient der Kennzeichnung der Zuständigkeiten einzelner Zollämter (z.B. in der von der EU geführten Liste der Zollstellen).