Spezielle Güterverkehrsgenehmigung im europäischen grenzüberschreitenden Verkehr.
Für die derzeit 43 Staaten des CEMT-Raums besteht ein einheitliches System für grenzüberschreitende Güterverkehrsgenehmigungen.
Zuständig für die Ausstellung von CEMT-Genehmigungen ist in Deutschland das BAG.
Siehe auch: CEMT.