Formular für die „Anzeige – Aufnahme der Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere oder über andere Mitgliedstaaten für kleine Weinerzeuger“
Weinsteuer wird in Deutschland zwar nicht erhoben, allerdings unterliegt Wein aufgrund der EU-Harmonisierung im Bereich der Verbrauchssteuern als steuerbarer Gegenstand der Steueraufsicht.