Kraftfahrzeugsteuer.
Die Kfz-Steuer ist seit Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG) und wird inzwischen vom Zoll verwaltet.
Kraftfahrzeugsteuer.
Die Kfz-Steuer ist seit Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG) und wird inzwischen vom Zoll verwaltet.