CFR

Cost and FReight“ („Kosten und Fracht“).

CFR ist eine Incoterms-Absendeklausel mit Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Lieferort im Einfuhrland anzugeben. Die Klausel ist nur für den Schiffstransport vorgesehen.

CIF

Cost Insurance Freight“ („Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen“).

CIF ist eine Incoterms-Absendeklausel mit Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Bestimmungshafen anzugeben.

Bei CIF erfolgt der Gefahrübergang auf den Käufer bereits am Verschiffungshafen, der Kostenübergang aber erst am Bestimmungshafen. Die Klausel ist nur für den Schiffstransport vorgesehen.

Dem Zollwert eines importierten Gutes werden regelmäßig die Kosten eines (fiktiven) CIF-Imports zugrunde gelegt.
Auch die Außenhandelsstatistik bewertet die Einfuhren auf CIF-Basis.

CIP

Carriage Insurance Paid“ („Fracht und Versicherung bezahlt“).

CIP ist eine Incoterms-Absendeklausel mit Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der vereinbarte Bestimmungsort anzugeben.

CPT

Carriage Paid To“ („Fracht bezahlt bis“).

CPT ist eine Incoterms-Absendeklausel mit Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Bestimmungsort im Einfuhrland anzugeben.

DAF

Delivered At Frontier“ („frei Grenze“).

DAF ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Lieferort an der Grenze anzugeben. Die Klausel war nur für Schiffstransporte vorgesehen.

Diese Klausel war letztmals in den Incoterms 2000 definiert, in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 ist diese Klausel nicht mehr enthalten.

DAP

Delivered At Place“ („geliefert benannter Ort“).

DAP ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Lieferort im Einfuhrland anzugeben. Die Klausel kann für alle Transportarten vereinbart werden.

Diese Klausel wurde erstmals in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 definiert.

DAT

Delivered At Terminal“ („geliefert Terminal“).

DAT ist eine Incoterm-Incoterms. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich das vereinbarte Terminal anzugeben. Die Klausel kann für alle Transportarten vereinbart werden.

Diese Klausel wurde erstmals in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 definiert.

DDP

Delivered Duty Paid“ (geliefert Zoll bezahlt).

DDP ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Lieferort im Einfuhrland anzugeben. Die Klausel kann für alle Transportarten vereinbart werden.

DDU

Delivered Duty Unpaid“ („frei unverzollt“).

DDU ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Bestimmungsort im Einfuhrland anzugeben. Die Klausel war nur für Schiffstransporte vorgesehen.

Diese Klausel war letztmals in den Incoterms 2000 definiert, in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 ist diese Klausel nicht mehr enthalten.

DEQ

Delivered Ex Quay“ („frei ab Kai“).

DEQ ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der vereinbarte Bestimmungshafen inklusive der Entladung anzugeben. Die Klausel war nur für Schiffstransporte vorgesehen.

Diese Klausel war letztmals in den Incoterms 2000 definiert, in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 ist diese Klausel nicht mehr enthalten.

DES

Delivered Ex Ship“ („frei ab Schiff“).

DES ist eine Incoterms-Ankunftsklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der vereinbarte Bestimmungshafen an der Grenze anzugeben. Die Klausel war nur für Schiffstransporte vorgesehen.

Diese Klausel war letztmals in den Incoterms 2000 definiert, in den mit dem Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenen Incoterm 2010 ist diese Klausel nicht mehr enthalten.

EXW

EX Works“ („ab Werk“).

EXW ist die einzige in den Incoterms vorgesehene Abholklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Standort des Werkes anzugeben.

FAS

Free Alongside Ship“ („frei längsseits Schiff“).

FAS ist eine Incoterms-Absendeklausel ohne Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der vereinbarte Verladehafen anzugeben. Die Klausel ist nur für den Schiffstransport vorgesehen.

FCA

Free CArrier“ („frei Frachtführer“).

FCA ist eine Incoterms-Absendeklausel ohne Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Standort des vereinbarten Frachtführers anzugeben.

FOB

Free On Board“ („frei an Bord“).

FOB ist eine Incoterms-Absendeklausel ohne Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der vereinbarte Verladehafen anzugeben. Die Klausel ist nur für den Schiffstransport vorgesehen.

Die Außenhandelsstatistik bewertet die Ausfuhren regelmäßig auf Basis der Kosten eines (fiktiven) CIF-Exports.

Incoterms

International Commercial Terms (Internationale Handelsklauseln).

Die von der ICC aufgestellte Regelsammlung der Incoterms dient der Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel. Aktuell ist die zum Jahresbeginn 2011 in Kraft getretene 7. Revision („Incoterms 2010„). Incoterms-Klauseln gelten nur insoweit, wie sie vertraglich vereinbart wurden.

Die Incoterms regeln die Art und Weise von Güterlieferungen und regelt den Gefahrübergang, d.h. die Frage, ob im Falle des Untergangs der Waren der Verkäufer oder der Käufer das finanzielle Risiko trägt. Dagegen sind Zahlungsbedingungen oder Fragen des Eigentumsübergangs an den gelieferten Gütern nicht Gegenstand der Incoterms.

Die Incoterms lassen sich in 4 Gruppen einteilen, mit jeder Gruppe steigen die Pflichten des Verkäufers und reduzieren sich die Risiken des Käufers:

  1. Gruppe E: Abholklauseln (EXW),
  2. Gruppe F: Absendeklauseln ohne Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer (FAS, FCA, FOB),
  3. Gruppe C: Absendeklauseln mit Kostenübernahme für den Haupttransport durch den Verkäufer (CFR, CIF, CIP, CPT)
  4. Gruppe D: Ankunftsklauseln (DAP, DAT, DDP; bis einschließlich Incoterms 2000 auch: DAF, DDU, DEQ, DES)

Die Incoterms-Klauseln sind überwiegend für jede Transportart -einschließlich des multimodalen Transports- geeignet (Allgemeine Klauseln, „Rules for any Mode oder Modes of Transport„). Lediglich die Klauseln CIF, CFR, FAS, FOB sind ausschließlich für die Anwendung beim See- und Binneschifffahrtstransport vorgesehen („Rules for Sea and Inland Waterway Transport„). Auch die in der 7. Revision (Incoterms 2010) nicht mehr enthaltenen Klauseln DAF, DDU, DES und DEQ waren solche ausschließlich maritimen Klauseln, während die an ihrer Stelle neu in die Incoterms 2010 aufgenommenen Klauseln DAP und DAT für alle Versandformen geeignet sind.

Die Incoterms sind auch für die Verzollung und die Außenhandelsstatistik von Belang: Dem Zollwert eines importierten Gutes werden regelmäßig die Kosten eines (fiktiven) CIF-Imports zugrunde gelegt. Die Außenhandelsstatistik bewertet die Einfuhren ebenfalls auf CIF-Basis, die Ausfuhren dagegen auf der Grundlage eines (fiktiven) FOB-Wertes.