Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung von lebenden Klauentieren, Einhufern, lebendem Geflügel, lebenden Papageien und Sittichen zur Einfuhr und Durchfuhr sowie lebenden Hasen, Kaninchen und Süßwasserfische zur Einfuhr.
Befugnis des Zollamtes zur Abfertigung von lebenden Klauentieren, Einhufern, lebendem Geflügel, lebenden Papageien und Sittichen zur Einfuhr und Durchfuhr sowie lebenden Hasen, Kaninchen und Süßwasserfische zur Einfuhr.