„EX Works“ („ab Werk“).
EXW ist die einzige in den Incoterms vorgesehene Abholklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Standort des Werkes anzugeben.
„EX Works“ („ab Werk“).
EXW ist die einzige in den Incoterms vorgesehene Abholklausel. Bei der Vereinbarung dieser Klausel ist zusätzlich der Standort des Werkes anzugeben.